§ 1. Geltungsbereich und Anbieter

1.1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Coachingverträge, die zwischen Sabrina Seeberger, handelnd unter der Bezeichnung „PowerOn Coaching“ (nachfolgend „Coach“), und ihren Klienten (nachfolgend „Klient“) geschlossen werden.

1.2.

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.3.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klienten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird vom Coach ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2. Vertragsgegenstand, Leistungsinhalt und Abgrenzung zur Heilkunde

2.1.

Gegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Coaching-Leistungen durch den Coach. Diese können – je nach Vereinbarung – als Einzelcoaching, Gruppencoaching oder Workshop erfolgen. Die jeweilige Ausrichtung, Zielsetzung und Form der Durchführung ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

2.2.

Einzelcoachings dienen der individuellen, prozessorientierten Begleitung und Unterstützung des Klienten / der Klientin. Im Mittelpunkt stehen persönliche Themen, Ziele und Entwicklungsprozesse. Der Coach fördert dabei insbesondere Selbstreflexion, Eigenverantwortung und persönliche Weiterentwicklung.

2.3.

Gruppencoachings richten sich an mehrere Teilnehmende mit vergleichbaren Anliegen oder Entwicklungszielen. Sie dienen dem Austausch, der gemeinsamen Reflexion und der Förderung von Team- oder Gruppendynamiken. Gruppencoachings können – je nach Konzept – interaktive Übungen, gemeinsame Reflexionsphasen oder moderierte Diskussionen beinhalten.

2.4.

Workshops sind thematisch strukturierte Veranstaltungen, die auf Wissensvermittlung, methodisches Arbeiten und den Erwerb praktischer Kompetenzen ausgerichtet sind. Sie können aus mehreren Terminen bestehen, die zu festgelegten Zeiten stattfinden. Inhalte und Ablauf ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem veröffentlichten Workshop-Programm.

2.5.

Zur Vermeidung der Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) wird ausdrücklich klargestellt:

a) Keine Wissensvermittlung: Das Coaching stellt keine Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Sinne eines Lehrgangs dar. Es folgt keinem festen Curriculum, Lehrplan oder einer standardisierten didaktischen Struktur. Die Inhalte und der Verlauf der Coaching- Sitzungen richten sich ausschließlich nach den individuellen Bedürfnissen, Zielen und der aktuellen Situation des Klienten / der Klientin. Der Coach vermittelt kein Fachwissen, sondern gibt Impulse, Denkanstöße und Feedback im Rahmen eines dialogischen Prozesses.

b) Keine Lernerfolgskontrolle: Der Coach führt keinerlei Überwachung des Lernerfolgs durch. Es finden keine Prüfungen, Tests, Zertifizierungen oder sonstige Formen der Erfolgskontrolle statt. Der Klient / die Klientin ist allein für die Umsetzung der im Coaching gewonnenen Erkenntnisse und für das Erreichen der persönlichen Ziele verantwortlich. Die Möglichkeit, im Gespräch Rückfragen zu stellen, dient dem dialogischen Prozess und stellt keine Überprüfung des Verständnisses oder Lernerfolgs dar.

2.6.

Der Coachingvertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Der Coach schuldet das Bemühen im Rahmen der vereinbarten Prozessbegleitung, jedoch keinen bestimmten Erfolg (z.B. das Erreichen eines bestimmten persönlichen oder beruflichen Ziels).

2.7.

Abgrenzung zur Heilkunde und Therapie:

a) Das Coaching ist ausdrücklich keine medizinische, heilkundliche oder psychotherapeutische Behandlung und ersetzt eine solche nicht. Der Coach stellt keine Diagnosen, erteilt keinen medizinischen Rat und gibt keine Heilversprechen ab.

b) Die Teilnahme am Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Der Klient / die Klientin versichert mit Vertragsschluss, sich bei gesundheitlichen oder psychischen Beschwerden in ärztliche oder therapeutische Behandlung zu begeben und den Coach über bestehende Einschränkungen zu informieren.

c) Der Klient nimmt zur Kenntnis und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Thematisierung von gesundheitsbezogenen Aspekten oder die Besprechung von vom Klienten bereitgestellten Informationen (z.B. Blutwerte) ausschließlich der Anregung der Selbstreflexion und der Stärkung der Eigenverantwortung dient. Dies stellt unter keinen Umständen eine medizinische Anamnese, Diagnose, Interpretation oder eine Handlungsempfehlung dar. Der Klient wird hiermit unmissverständlich aufgefordert, für jegliche Interpretation von Gesundheitsdaten sowie für alle gesundheitsbezogenen Entscheidungen und Maßnahmen ausschließlich qualifizierten ärztlichen oder therapeutischen Rat bei einem Arzt, Heilpraktiker oder Therapeuten seiner Wahl einzuholen. Die Verantwortung hierfür liegt vollumfänglich beim Klienten.

§ 3. Besondere Bestimmungen für Sonderformate

3.1.

Für die nachfolgend genannten Sonderformate gelten ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB die folgenden Regelungen. Der Klient ist verpflichtet, den Coach vor Buchung bzw. Durchführung eines Sonderformats über jegliche gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkungen zu informieren, die seine Fähigkeit zur sicheren Teilnahme beeinträchtigen könnten.

3.2.

Walk & Talk Coaching: Findet das Coaching auf Wunsch des Klienten als „Walk & Talk“ im Freien statt, wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt. Der Coach übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die durch die Beschaffenheit des Weges, Witterungseinflüsse oder das Verhalten Dritter verursacht werden. Der Klient ist selbst dafür verantwortlich, den Witterungsbedingungen angepasste Kleidung und festes Schuhwerk zu tragen. Bei extremen Wetterbedingungen (z.B. Sturm, Gewitter, Glatteis) ist der Coach berechtigt, den Termin kurzfristig abzusagen. In diesem Fall entstehen dem Klienten keine Kosten für die Absage. Das Format kann sowohl als Einzelcoaching als auch in Kleingruppen durchgeführt werden.

3.3.

Kickboxen meets Coaching: Dieses Format verbindet Coaching-Impulse mit körperlichen Übungen aus dem Kampfsport. Auch wenn die Übungen grundsätzlich kontaktlos und auf die individuelle Fitness des Klienten abgestimmt sind, birgt die Teilnahme sporttypische Risiken (z.B. Zerrungen, Verstauchungen, Verletzungen des Bewegungsapparates). Die Teilnahme erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko. Der Klient versichert, dass er sich in einer körperlichen Verfassung befindet, die ihm die Teilnahme an einem solchen Programm erlaubt. Eine Haftung des Coaches für Verletzungen, die aus der sportlichen Betätigung resultieren, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Das Format kann sowohl als Einzelcoaching als auch in Gruppen stattfinden.

3.4.

Workshops sind thematisch festgelegte Veranstaltungen, die zu vorher bestimmten Terminen und zu einem festen Preis stattfinden. Sie können mehrere Einheiten umfassen, die zu festgelegten Zeiten durchgeführt werden. Eine Teilnahme setzt die verbindliche Buchung der gesamten Veranstaltung voraus. Versäumte Termine können nicht nachgeholt oder erstattet werden, auch nicht anteilig. Inhalte und Ablauf ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem veröffentlichten Workshop-Programm.

§ 4. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt – je nach Art des Angebots – durch die beidseitige Unterzeichnung der Einzelvereinbarung oder durch die Buchung eines Gruppencoachings bzw. Workshops über das vom Coach bereitgestellte Buchungssystem zustande. Eine Anfrage des Klienten / der Klientin stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald der Coach die Buchung schriftlich oder in Textform bestätigt.

§ 5. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Abrechnung

5.1.

Die Vergütung richtet sich nach dem in der Einzelvereinbarung gewählten Paket und ist, wie dort festgelegt, im Voraus fällig.

5.2.

Die Abrechnung des in Anspruch genommenen Zeitkontingents erfolgt in Takten von je 10 Minuten. Jede angefangene 10-Minuten-Einheit wird als volle Einheit berechnet und vom Gesamtzeitkontingent abgebucht.

5.3.

Das gebuchte Zeitkontingent unterliegt der gesetzlichen Regelverjährung von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Vertrag geschlossen wurde (§§ 195, 199 BGB). Nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist erlischt der Anspruch auf die Leistung. Eine Erstattung nicht genutzten Guthabens ist ausgeschlossen.

5.4.

Bei Gruppencoachings und Workshops gilt die jeweils in der Leistungsbeschreibung angegebene Pauschalvergütung. Diese ist mit der Buchung des Termins bzw. der Veranstaltung in voller Höhe fällig. Eine Abrechnung nach Zeiteinheiten erfolgt in diesen Fällen nicht.

§ 6. Terminvereinbarung, Durchführung und Mitwirkungspflichten des Klienten

6.1.

Das Coaching findet grundsätzlich als Präsenzveranstaltung an einem von den Parteien individuell zu vereinbarenden Ort statt. In Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher gegenseitiger Absprache für einen Einzeltermin kann eine Coaching-Einheit ersatzweise per Videokonferenz (RemoteCoaching) durchgeführt werden.

6.2.

Die Termine für die einzelnen Coaching-Sitzungen werden zwischen den Parteien individuell vereinbart. Bei Gruppencoachings und Workshops finden die Sitzungen bzw. Veranstaltungen zu den vom Coach festgelegten und bekanntgegebenen Terminen statt. Ein Anspruch auf Terminverschiebung oder Ersatztermine besteht nicht.

6.3.

Der Erfolg des Coachings hängt maßgeblich von der aktiven und offenen Mitwirkung des Klienten / der Klientin ab. Der Klient / die Klientin ist für seine/ihre physische und psychische Gesundheit während der Sitzungen selbst verantwortlich.

§ 7. Terminabsage, Verschiebung und Ausfallhonorar

7.1.

Vereinbarte Termine müssen vom Klienten / von der Klientin mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform (z.B. per E-Mail) abgesagt oder verschoben werden.

7.2.

Bei einer Absage oder Verschiebung, die weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt, oder bei Nichterscheinen des Klienten / der Klientin zum Termin, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der für die gebuchte Zeit anfallenden Vergütung fällig. Dieser Betrag wird berechnet auf Basis des anteiligen Preises pro 10 Minuten gemäß Einzelvereinbarung und das entsprechende Zeitkontingent wird vom Guthaben des Klienten / der Klientin abgebucht. Dem Klienten / der Klientin bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Coach kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.3.

Muss ein Termin von Seiten des Coaches aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, unvorhersehbare dringende private Termine) abgesagt werden, wird die für diesen Termin geplante Zeit dem Kontingent des Klienten nicht belastet. Der Coach wird den Klienten unverzüglich informieren und sich bemühen, schnellstmöglich einen Ersatztermin anzubieten. Weitergehende Ansprüche des Klienten, insbesondere auf Schadensersatz (z.B. für Reisekosten oder Verdienstausfall), sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Coach fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

7.4.

Für Gruppencoachings und Workshops gelten die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Teilnahmebedingungen. Eine Absage oder Verschiebung einzelner Termine durch den Klienten / die Klientin ist ausgeschlossen. Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung versäumter Termine, auch nicht anteilig.

§ 8. Haftungsbeschränkung

8.1.

Der Coach haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Coaches beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Coaches beruhen.

8.2.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Coaches auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

8.3.

Im Übrigen ist eine Haftung des Coaches ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für Entscheidungen oder Handlungen übernommen, die der Klient / die Klientin auf Grundlage des Coachings trifft.

8.4.

Handelt der Klient als Unternehmer, gilt abweichend von den vorstehenden Absätzen: Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Coach nicht. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sämtliche Ansprüche des Unternehmers verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

8.5.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für alle Veranstaltungsformate, insbesondere auch für Gruppencoachings und Workshops.

§ 9. Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere gelten Pandemien, Feuer, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen und unverschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Verfügungen als höhere Gewalt.

§ 10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1.

Der Coach verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten / der Klientin auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

10.2.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Coach sind in einer separaten Datenschutzerklärung enthalten, die dem Klienten / der Klientin zur Verfügung gestellt wird.

10.3.

Für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten) im Sinne von Art. 9 DSGVO holt der Coach eine separate, ausdrückliche Einwilligung des Klienten / der Klientin ein (siehe Anlage 3).

§ 11. Nutzungsrechte

Sämtliche vom Coach zur Verfügung gestellten Unterlagen, Konzepte oder Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden dem Klienten / der Klientin ausschließlich zur persönlichen Nutzung überlassen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Klienten / die Klientin ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Coaches gestattet.

§ 12. Vertragsbeendigung

12.1.

Der Vertrag endet automatisch durch vollständigen Verbrauch des gebuchten Zeitkontingents, durch Durchführung der gebuchten Veranstaltung (bei Workshops oder Gruppencoachings) oder durch Ablauf der in § 5.3 genannten Frist.

12.2.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt für beide Parteien unberührt.

12.3.

Der Coach ist berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen, wenn eine für den Coaching-Erfolg notwendige vertrauensvolle Zusammenarbeit aus Sicht des Coaches nicht mehr gewährleistet ist. Die Kündigung muss in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen. Im Falle einer solchen Kündigung durch den Coach wird das vom Klienten bereits bezahlte, aber noch nicht in Anspruch genommene Zeitguthaben anteilig und unverzüglich an den Klienten zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Klienten, insbesondere auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 13. Widerrufsrecht für Verbraucher

Dem Klienten / der Klientin steht als Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten hierzu sind der Widerrufsbelehrung in Anlage 1 zu entnehmen.

§ 14. Besondere Bestimmungen für Unternehmer

14.1.

Ist der Klient Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten die nachfolgenden Bestimmungen ergänzend bzw. abweichend.

14.2.

Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmer, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

14.3.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Coaches, sofern der Klient Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Coach ist jedoch berechtigt, den Klienten auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

§ 15. Schlussbestimmungen

15.1.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

15.2.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.3.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15.4.

Der Coach ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 21.10.2025